Brandkrustenpilz und andere Baumpilze erkennen
Ein Pilz am Stammfuß sieht harmlos aus. Er ist es meistens nicht. Was Sie oberflächlich sehen, ist der Fruchtkörper, und der erscheint erst, wenn das ...
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Die Frage kommt bei uns fast jede Woche: Wann darf ich meinen Baum eigentlich schneiden? Die kurze Antwort lautet Winter. Die längere hängt davon ab, was Sie vorhaben und um welchen Baum es geht.
Der Rahmen steht im Bundesnaturschutzgesetz. Nach § 39 dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Der Grund sind brütende Vögel.
Erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, mit denen der Zuwachs der Pflanze entfernt wird. Auch Arbeiten, die zur Abwehr einer akuten Gefahr nötig sind, dürfen jederzeit stattfinden. Ein angebrochener Ast über dem Gehweg wartet nicht bis Oktober.
Wo genau die Grenze zwischen zulässigem Pflegeschnitt und unzulässigem Rückschnitt verläuft, ist im Einzelfall Auslegungssache. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie vorher nach, statt hinterher zu diskutieren.
In der Ruhephase ohne Laub sehen Sie die Kronenstruktur. Welcher Ast reibt an welchem, wo ist die Krone zu dicht, welcher Trieb wächst nach innen. Das erkennen Sie im Sommer schlicht nicht.
Dazu kommt: Der Baum verliert beim Schnitt im Winter kaum Reserven, weil die Nährstoffe im Wurzelbereich eingelagert sind. Und der gefrorene oder zumindest trockene Boden trägt Fahrzeuge, ohne dass Sie hinterher Spurrillen im Rasen haben.
Der Winterschnitt regt den Baum zum Austrieb an. Wer eine dichtere, stärkere Krone möchte, schneidet also im Winter.
Sommerschnitt bremst. Weil der Baum belaubt ist, verliert er beim Schnitt Assimilate und reagiert mit weniger Neuaustrieb. Das nutzt man bei Bäumen, die zu stark wachsen, und bei Obstbäumen, die man in Form halten will.
Ein weiterer Vorteil: Wunden verschließen sich in der Vegetationszeit schneller, weil der Baum aktiv Wundgewebe bildet.
Zu beachten ist das gesetzliche Zeitfenster. Im Sommer sind Formschnitte zulässig, größere Rückschnitte nicht.
Ein paar Arten passen nicht ins Schema:
Bei Kernobst wie Apfel und Birne bleibt es beim klassischen Winterschnitt.
Neben dem Kalender gibt es einen zweiten Maßstab: den Zustand des Baums. Ein Baum, der bereits geschwächt ist, verkraftet einen starken Eingriff schlechter als ein vitaler. Bei alten Bäumen arbeitet man deshalb über mehrere Jahre in Etappen, statt einmal groß zu schneiden.
Und nicht jeder Baum muss überhaupt geschnitten werden. Ein freistehender Baum, der niemanden stört und keine Schäden zeigt, kommt jahrelang ohne aus. Der Schnitt ist kein Selbstzweck.
Doch. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt, ebenso Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Verboten ist das starke Zurückschneiden und das Beseitigen ganzer Gehölze.
Fachlich reagiert der Baum je nach Art mit Bluten, schlechter Wundheilung oder ungewolltem Austrieb. Rechtlich kann ein Verstoß gegen die Schnittzeiten ein Bußgeld nach sich ziehen, besonders wenn Vögel gebrütet haben.
Das hängt von Art, Alter und Standort ab. Ein Obstbaum im Ertrag braucht regelmäßig Aufmerksamkeit, ein Waldbaum im Garten oft jahrelang keine. Steht der Baum dort, wo herabfallende Äste jemanden treffen könnten, sollten Sie ihn regelmäßig kontrollieren lassen.
Vom Boden aus mit Handsäge und Astschere spricht nichts dagegen. Sobald Sie auf eine Leiter steigen oder über Kopf mit der Motorsäge arbeiten müssten, wird es gefährlich. Ein falsch gesetzter Schnitt lässt sich außerdem nicht rückgängig machen.
Wir schauen uns den Baum an und sagen Ihnen, was sinnvoll ist und wann. Evergreen-Baumpflege arbeitet in Eichstätt, im Altmühltal und in Altmühlfranken.
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