Ihr Baum im Garten
Wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein Schnitt reicht.
Typische Anlässe
So einfach starten Sie mit uns
Drei Schritte, und Sie haben Ruhe
Anfrage & Foto
Einschätzung & Angebot
Termin & Ausführung
Ihre Fragen, unsere Antworten
Kommt darauf an, wo Sie wohnen. Viele Kommunen schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang, die Regelungen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Wir prüfen das für Ihre Adresse, bevor etwas passiert.
Vom 1. März bis 30. September gilt nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz eine Schonzeit. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt, größere Rückschnitte und Fällungen grundsätzlich nicht. Das Hauptgeschäft läuft deshalb von Oktober bis Februar — im Spätsommer anzufragen ist klug, dann bekommen Sie noch einen Wunschtermin.
Nur wenn es nicht anders geht. Bei angelegten Gärten klettern wir, dann bleibt der Rasen unberührt.
Wenn Sie Brennholz wollen, sägen wir es auf und stapeln es, wo Sie möchten. Sonst nehmen wir alles mit.
Ja, Betriebshaftpflicht. Den Nachweis legen wir auf Wunsch vor Auftragserteilung vor.
Dann greift die Versicherung. Genau dafür ist sie da. Wir sichern das Umfeld vorher ab, damit es nicht so weit kommt.