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Baumfällung

Baumfällung in Eichstätt, Ingolstadt und Umgebung

Manchmal führt kein Weg daran vorbei. Der Baum ist krank, er steht zu nah am Haus, oder der Sturm hat ihn so beschädigt, dass er nicht zu retten ist. Wir fällen ihn kontrolliert, räumen auf und kümmern uns auf Wunsch um den Wurzelstock.

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Hohe Fichte wird zwischen zwei Wohnhäusern kletternd abgetragen

Was eine Baumfällung kostet

Eine pauschale Zahl wäre geraten. Der Preis hängt an diesen Punkten:

  • Höhe und Stammdurchmesser
  • Ob der Baum am Stück fallen kann oder in Teilen abgetragen werden muss
  • Wie nah Gebäude, Leitungen, Zäune oder Nachbargrundstücke sind
  • Ob wir mit Fahrzeug und Anhänger an den Baum herankommen
  • Ob das Holz abgefahren wird oder bei Ihnen bleibt
  • Ob der Wurzelstock entfernt werden soll

Der größte Kostenfaktor ist fast immer die Frage, ob der Baum in einem Stück fallen darf. Ein freistehender Baum auf der Wiese ist eine Sache von einer Stunde. Derselbe Baum zwischen Wintergarten und Stromleitung wird Stück für Stück von oben abgetragen und dauert einen Tag.

Schicken Sie uns ein Foto, auf dem der Baum und seine Umgebung zu sehen sind. Damit können wir eine erste Einschätzung geben. Für das verbindliche Angebot kommen wir vorbei.

Foto schicken

Brauchen Sie eine Genehmigung?

Möglicherweise ja. Viele bayerische Gemeinden haben eine Baumschutzverordnung. Fällt Ihr Baum darunter, müssen Sie die Fällung vorher bei der Gemeinde beantragen. Häufig wird eine Ersatzpflanzung zur Auflage gemacht.

Ob ein Baum geschützt ist, hängt meist am Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe. Wo die Grenze liegt und welche Arten ausgenommen sind, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf eine Faustregel aus dem Internet, sondern fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.

Wer ohne Genehmigung fällt, riskiert ein Bußgeld. Der gesetzliche Rahmen reicht bis zu 50.000 Euro. Wir sagen Ihnen vor dem Termin, ob Ihr Baum betroffen sein könnte, und Sie klären es mit der Gemeinde.

Wann darf gefällt werden?

Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen Bäume nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz nicht gefällt werden. Der Schutz gilt den brütenden Vögeln. Fällungen finden deshalb im Winterhalbjahr statt, also zwischen Oktober und Ende Februar.

Ausnahmen gibt es, wenn von einem Baum eine akute Gefahr ausgeht. Ein angebrochener Ast über dem Kinderzimmer wartet nicht bis Oktober. Solche Fälle behandeln wir kurzfristig.

Praktischer Nebeneffekt: Wer im Herbst anfragt, bekommt schneller einen Termin als im Januar, wenn alle gleichzeitig anrufen.

Wie wir fällen

Fällung am Stück

Wenn genug Platz in Fallrichtung ist, fällt der Baum als Ganzes. Wir legen die Fallkerbe an, sichern bei Bedarf mit einem Seil gegen die Neigung und legen den Baum dorthin, wo er niemandem schadet. Das ist die schnellste und günstigste Variante.

Abtragen mit Seilklettertechnik

Steht der Baum eng, klettern wir hinein und nehmen ihn von oben in Stücken ab. Größere Teile lassen wir kontrolliert am Seil herunter, damit sie nicht ins Dach oder aufs Beet fallen. So bekommen wir auch Bäume aus Innenhöfen heraus, an die kein Fahrzeug herankommt. Mehr dazu auf der Seite Seilklettertechnik.

Fällung mit Hebebühne

Bei hohen Bäumen mit gut befahrbarem Untergrund geht es mit der Hebebühne oft schneller als kletternd. Wir arbeiten uns von oben nach unten durch die Krone. Voraussetzung ist eine tragfähige Aufstellfläche in erreichbarer Nähe.

Was im Einzelfall sinnvoll ist, entscheiden wir beim Ortstermin. Häufig kombinieren wir beides. Steht der Baum so eng, dass gar kein Fallraum bleibt, führt der Weg über die Problembaumfällung.

Aufgeräumte Fläche nach einer Fällung, Schnittgut wird abtransportiert

Nach der Fällung

Zurück bleibt ein Stumpf. Wenn dort wieder Rasen wachsen oder gepflanzt werden soll, fräsen wir ihn aus. Die Stubbenfräse arbeitet sich bis unter die Grasnarbe, sodass Sie die Stelle danach einfach auffüllen und ansäen können.

Das Schnittgut nehmen wir mit, wenn Sie das möchten. Alternativ sägen wir den Stamm auf Ofenlänge und stapeln ihn bei Ihnen.

Baumfällung in Ihrer Nähe

Wir sind in Eichstätt und im gesamten Altmühltal unterwegs, dazu im Raum Ingolstadt, Weißenburg, Beilngries, Roth und Nürnberg.

Häufige Fragen zur Baumfällung

Bei dieser Größe kommt es fast immer darauf an, ob der Baum frei fallen kann. Steht er allein auf der Wiese, ist der Aufwand überschaubar. Muss er zwischen Haus und Leitung abgetragen werden, ist es ein Vielfaches. Nennen Sie uns Standort und Umgebung, dann bekommen Sie eine belastbare Zahl.

Bei geschützten Bäumen die untere Naturschutzbehörde Ihrer Gemeinde. Bei allen anderen Sie als Eigentümer. Wir können Ihnen sagen, in welchem Zustand der Baum ist und ob eine Fällung fachlich nötig ist oder ob sich der Baum mit einer Kronensicherung erhalten lässt.

Zwischen dem 1. März und dem 30. September. In dieser Zeit brüten Vögel, deshalb schützt § 39 Bundesnaturschutzgesetz Bäume und Hecken. Bei akuter Gefahr sind Ausnahmen möglich.

Auf Wunsch, mit der Stubbenfräse. Sagen Sie bei der Anfrage Bescheid, dann rechnen wir es mit ein.

Deshalb planen wir vorher. Bei Bäumen in kritischer Lage tragen wir gesichert ab, statt zu fällen.

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