Brandkrustenpilz und andere Baumpilze erkennen
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Wenn ein Ast von Ihrem Baum auf ein parkendes Auto fällt, stellt sich eine unangenehme Frage: Hätten Sie das verhindern müssen? Die Antwort hängt davon ab, ob Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind.
Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss dafür sorgen, dass andere dadurch nicht zu Schaden kommen. Ein Baum auf Ihrem Grundstück ist eine solche Quelle, sobald sich darunter Menschen oder fremdes Eigentum befinden.
Das gilt für Privatgrundstücke ebenso wie für Firmengelände, Parkplätze von Hausverwaltungen, Wohnanlagen und kommunale Flächen.
Verlangt wird dabei nicht das Unmögliche. Niemand muss jeden theoretisch denkbaren Astbruch ausschließen. Verlangt wird, dass Sie Ihre Bäume in angemessenen Abständen auf erkennbare Schäden prüfen und auf das reagieren, was Sie dabei feststellen.
Der übliche Weg ist die Regelkontrolle: eine fachlich geschulte Person begutachtet den Baum vom Boden aus, systematisch von unten nach oben.
Angeschaut werden dabei:
Aus dem Befund ergeben sich die nötigen Maßnahmen und der Zeitpunkt der nächsten Kontrolle. Zeigen sich Auffälligkeiten, die vom Boden nicht abschließend zu beurteilen sind, folgt eine eingehende Untersuchung.
Im Schadensfall geht es um die Frage, ob Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind. Eine mündliche Aussage, man habe schon hin und wieder geschaut, hilft Ihnen dann wenig.
Eine schriftliche Dokumentation hält fest, wann kontrolliert wurde, von wem, was festgestellt wurde, was daraufhin veranlasst wurde und wann die nächste Kontrolle ansteht. Das ist die Grundlage, auf der Sie im Ernstfall zeigen können, dass Sie sorgfältig gehandelt haben.
Für Eigentümer mit größerem Baumbestand ist ein Baumkataster das passende Werkzeug. Jeder Baum wird darin erfasst, verortet und mit seiner Kontrollhistorie geführt.
Ein festes Intervall für alle Fälle gibt es nicht. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Zustand des Baums, seinem Alter, seiner Art und danach, wie stark der Bereich darunter genutzt wird.
Ein junger, gesunder Baum an einer selten begangenen Stelle braucht seltener eine Kontrolle als ein Altbaum mit Vorschäden über einem Kundenparkplatz. Bei der ersten Begutachtung wird das Intervall für jeden Baum festgelegt.
Zusätzlich gilt: Nach Stürmen, starkem Schneefall oder Bauarbeiten im Wurzelbereich sollten Sie außerplanmäßig nachsehen lassen.
Sie müssen sie kontrollieren. Ob durch einen Fachbetrieb oder selbst, gibt das Gesetz nicht vor. Bei großen, alten Bäumen an stark genutzten Bereichen ist eine fachliche Beurteilung aber deutlich belastbarer als der eigene Blick vom Küchenfenster.
Dann steht im Raum, dass Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben. Ob und in welchem Umfang gehaftet wird, hängt vom Einzelfall ab, unter anderem davon, ob der Schaden bei einer ordentlichen Kontrolle erkennbar gewesen wäre.
Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Versicherer erwarten in aller Regel, dass Sie Ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen sind. Klären Sie das mit Ihrer Versicherung, nicht mit uns.
Kann reichen, muss aber nicht. Entscheidend ist der Einzelfall. Nach einem Sturm ist ohnehin eine zusätzliche Kontrolle angezeigt.
Die Regelkontrolle ist die visuelle Beurteilung vom Boden aus. Ergibt sie einen Verdacht, der so nicht zu klären ist, folgt die eingehende Untersuchung mit Messungen und gegebenenfalls Geräteeinsatz.
Für Hausverwaltungen, Betriebe und Gemeinden übernehmen wir die Kontrolle und dokumentieren die Ergebnisse, sodass Sie im Schadensfall etwas vorzuweisen haben.
Sagen Sie uns, um wie viele Bäume es geht und wo sie stehen. Mehr dazu auf unserer Seite für Geschäftskunden oder direkt über die Anfrage.
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